Mitgliedschaft - Förderkreis
Nordische Zeitung
Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft
wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V. ist die
größte heidnische Gemeinschaft Deutschlands (dazu noch
Mitglieder in anderen germanischen Völkern) mit
tiefreichenden Wurzeln. Sie wurde 1951 gegründet und
vereinigte sich 1965 mit der Nordischen Glaubensgemeinschaft
e.V., die 1928 gegründet worden war und sich 1954 in
Nordisch-religiöse Gemeinschaft umbenannt hatte.
Mit den bereits 1924 gegründeten Nordungen fand
1983 die Vereinigung statt. In der Artgemeinschaft wird ferner
das Gedankengut der 1913 von Ludwig Fahrenkrog gegründeten
Germanischen Glaubens-Gemeinschaft (GGG)
fortgeführt und weiterentwickelt, nachdem diese 1957 ihre
Tätigkeit eingestellt hatte, im Vereinsregister
gelöscht wurde, und die Reste ihrer aktiven Mitglieder zur
Artgemeinschaft bzw. Nordisch-religiösen Gemeinschaft
gekommen waren.
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Wir können auf eine jahrzehntelange Erfahrung bei der
Neugestaltung eines uns gemäßen Glaubens verweisen, da
wir die älteste germanisch-heidnische Glaubensgemeinschaft
mit durchgängigem Wirken sind. Bei uns finden Sie nicht nur
ein reges Gemeinschaftsleben auf den regelmäßig
wiederkehrenden Gemeinschaftstagen, sondern über die
Nordische Zeitung", zwei Schriftenreihen,
eine Buchreihe sowie Einzelschriften auch eine geistige
Auseinandersetzung mit dem Christentum, Darstellung alter
Bräuche und die Durchformung eines arteigenen Glaubens.
Wegen der großen Nachfrage sind von zahlreichen
Veröffentlichungen, die wir herausgebracht haben, viele
bereits vergriffen. Nur wenn Sie laufend mit uns Verbindung
pflegen, können Sie mithin sicher sein, auch alle neuen
Veröffentlichungen von uns zu bekommen.
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Sie haben drei Möglichkeiten, mit uns in Verbindung zu
bleiben, wozu Sie bitte den Vordruck in diesem Band verwenden.
verwenden:
- Die am wenigsten verpflichtende ist, daß Sie die
NORDISCHE ZEITUNG für 18,- einschließlich
Versand jährlich bestellen.
- Wenn Sie auch zu Tagungen eingeladen und über die
gemeinschaftsinneren Angelegenheiten im Bild sein wollen, aber
nicht aus einer Bekenntnis- oder anderen Religionsgemeinschaft
austreten oder sich noch nicht neu binden möchten,
können Sie FÖRDERER werden. Als Förderer bezahlen
Sie einen Beitrag nach Selbsteinschätzung, mindestens aber
55,- im Jahr, worin der kostenlose Bezug der Nordischen
Zeitung, unseres Gefährtschaftsbriefes und unserer
Flugblätter, ferner der Neuerscheinungen der
Schriftenreihe der Artgemeinschaft" enthalten ist.
- Wenn Sie keiner Bekenntnis- oder Religionsgemeinschaft
angehören und sich neu binden wollen, das Artbekenntnis und das Sittengesetz unserer Art voll bejahen
sowie überwiegend nordisch-fälische Menschenart
verkörpern, können Sie Antrag
auf Aufnahme als MITGLIED in die Artgemeinschaft stellen.
Anwärter haben ab dem Zeitpunkt ihres Antrages, Mitglieder ab Aufnahme einen Monatsbeitrag
von 1 % des Nettoeinkommens, mindestens aber 5,00 € monatlich zu zahlen. Auch insoweit
ist die Erklärung auf dem Aufnahmeantrag verbindlich. Eine Ermäßigung unter den
Mindestbeitrag von 60,00 € im Jahr gibt es mit Rücksicht auf die erheblichen
Leistungen, die unsere Gemeinschaft für Mitglieder erbringt, nicht. Hinsichtlich des
monatlichen Nettoeinkommens verlangen wir keinen Einkommensnachweis, sondern verlassen
uns auf die Richtigkeit der Selbsteinschätzung des Mitgliedes. Wenn sich das
Einkommen erhöht oder verringert, sind dementsprechend auch die Beiträge zu
erhöhen oder zu verringern.
Im Mitgliedsbeitrag
eingeschlossen ist die kostenlose Lieferung der Nordischen
Zeitung und des Gefährtschaftsbriefes, unserer Mitteilungen
und Flugblätter, von Neuerscheinungen der Schriftenreihe der
Artgemeinschaft" und der Reihe Werden und Wesen der
Artreligion". Die Mitglieder der Artgemeinschaft sind
gleichzeitig Mitglied im Familienwerk, das einen
Familienlastenausgleich erstrebt.
Es finanziert z.B. Geburtsleuchter, Julgeschenke für Kinder und € 150,00
Geburtsbeihilfe.
Die Beitragsregelung im Familienwerk sieht wie folgt aus:
- Schüler, Studenten, Wehrpflichtige und Eltern von mindestens 3 Kindern sind beitragsfrei.
Dies ist unabhängig davon, ob die Kinder volljährig sind oder selbst verdienen.
- Kinderlose haben 95,00 € jährlich zu zahlen.
- Mitglieder mit einem Kind haben 45,00 € jährlich zu zahlen.
- Mitglieder mit zwei Kindern haben 23,00 € jährlich zu zahlen.
- Auszubildende, Arbeitslose sowie Kleinrentner und auch andere Mitglieder können auf
begründeten Antrag Ermäßigung oder Beitragsbefreiung erhalten.
- Wenn bei Ehepartnern beide Ehepartner Mitglied sind, hat ein Mitglied den vollen,
das andere den halben Beitrag zu zahlen.
Ferner haben Mitglieder einen Arbeitseinsatz von 3,5 Tagen im Jahr in einem
unseren Gemeinschaftsheime zu leisten, bei Nichterfüllung für jeden nicht geleisteten Tag
50,00 € zu zahlen.
Mit Eingang Ihres Antrages
auf Auf- nahme werden Sie zunächst im Regelfall ein Jahr als
Anwärter bis zur endgültigen Entscheidung über
Ihre Mitgliedschaft geführt und haben in dieser Zeit bereits
die Beiträge zu zahlen, erhalten andererseits die für
Mitglieder bestimmten Leistungen mit Ausnahme der Mitteilungen.
Die Entscheidung über Ihre Aufnahme fällt im Regelfall
erst, nachdem Sie einen unserer Gemeinschaftstage besucht haben,
und sowohl Sie als auch wir feststellen konnten, ob wir
zueinander gehören. Wenn Sie aufgenommen wurden, haben Sie
eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 30,-
zu zahlen, wofür Sie die Mitgliedsnadel, nach unserer Wahl
einige noch lieferbare Schriften aus unseren Schriftenreihen und
einen früheren Jahrgang der Nordischen Zeitung
erhalten.
Bitte beachten Sie, daß Mitglieds- und Aboanträge
schriftlich an die Artgemeinschaft e.V. gerichtet werden
müssen.
Alle Zahlungen, die sich aus o.a. Punkten ergeben, sind - mit Ausnahme der
Zahlungen für das Familienwerk e.V. - auf das Konto der Artgemeinschaft, Postbank
Berlin, BLZ 100 100 10, Kontonummer 52851-104 zu zahlen.
Die Beiträge für das Familienwerk sind auf das Konto des Familienwerk e.V.,
Postbank Hannover, BLZ 250 100 30, Kontonummer 37345-308 zu zahlen.
» Häufig gestellte Fragen
» Fotos unserer Erntedankfeier



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